Richter beurteilt Lockdown als «katastrophale politische Fehlentscheidung»

Freiheitsrechte werden durch das deutsche Grundgesetz sowie durch die Schweizer Bundesverfassung garantiert
Amtsgericht Weimar stellt gesamte Coronapolitik in Frage indem es Kontaktverbot für illegal erklärt.
Das Amtsgericht Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen Corona-Beschränkungen verstiess. Das Gericht stufte das staatlich angeordnete Kontaktverbot als verfassungswidrigen Tabubruch ein. Somit stellt das Urteil die gesamte Lockdown-Politik infrage.
Das Amtsgericht hat in dem Bussgeldverfahren das allgemeine Kontaktverbot für illegal erklärt. In der Urteilsbegründung stuft das Amtsgericht das allgemeine Kontaktverbot als «verfassungswidrig» ein. Mit der Massnahme habe man ein «Tabu verletzt» und gegen die «als unantastbar garantierte Menschenwürde» verstossen. Die politischen Entscheider hätten «die Grundlagen der Gesellschaft» angegriffen und die Freiheitsrechte der Menschen «unverhältnismässig» beschnitten. Das Gericht bezeichnet die Lockdown-Maßnahmen insgesamt als «katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen».
Weder in Thüringen noch anderswo in Deutschland herrschte ein «allgemeiner Gesundheitsnotstand
Politiker/innen hätten sich auf «falsche Annahmen» gestützt oder gesicherte Fakten falsch interpretiert.» Das Gericht gelangte weiter zur Ansicht, im Frühjahr 2020 weder in Thüringen noch anderswo in Deutschland ein «allgemeiner Gesundheitsnotstand» geherrscht. Es bestand weder die Gefahr, dass unser Gesundheitssystem zusammenbrechen würde, noch dass die Zahl der Todesfälle in «vollkommen andere Dimensionen» steigen würde als bei den «regelmäßig vorkommenden Grippewellen». Der Staat habe kein Recht gehabt, einen Lockdown anzuordnen und damit «die umfassendsten und weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik» durchzusetzen.
Urteil Urteil Az. 6 OWi - 523 Js 202518/20
Das Rahmenabkommen zerstört die direkte Demokratie
Der aktuell schwerwiegendste Angriff auf die Grund-, Freiheits- und Volksrechte der Schweiz geht von dem geplanten Rahmenabkommen mit der EU aus. Tatsächlich handelt es sich dabei um ein vergiftetes Beitrittsabkommen, welches die direkte Demokratie de facto beseitigen würde.